Umsatzsteuerfreiheit von Bildungsleistungen – ein Dauerbrenner

Was ist das Problem? Das Problem ist, dass seit vielen Jahren der Begriff der „Bildung“ in §§ 4 Nr. 21 und 22 UStG nicht ausreichend definiert ist und das EU-Recht nicht ausreichend in nationales Recht umgesetzt wurde. Zunächst fallen die Anforderungen an den Erbringer von Bildungsleistungen auseinander. Während nach EU-Recht Einrichtungen des öffentlichen Rechts und […]