Neues Jahr, neue Regelungen

Zum 1. Januar 2025 wirksam werden folgende Regelungen: 1. WohngemeinnützigkeitDurch das Jahressteuergesetz 2024 in der Fassung vom 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387) wurde die „neue Wohngemeinnützigkeit“ nun in das Gesetz festgeschrieben. Durch Einfügung eines neuen gemeinnützigen Katalogzwecks (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 27 AO) wird die „Förderung wohngemeinnütziger Zwecke“ als […]