Einsatz brauchbarer Jagdhunde bei der Lockjagd in Schleswig-Holstein

Bei der Jagd auf Wasserwild ist in Schleswig-Holstein ein brauchbarer Jagdhund gesetzlich vorgeschrieben – doch wie sieht es bei der Lockjagd auf Krähen und Tauben aus? Gilt hier dieselbe Pflicht, oder erlaubt das Jagdrecht mehr Spielraum, als man denkt? Eine rechtliche Einordnung zwischen gesetzlicher Vorschrift und waidgerechter Jagdpraxis.