Abfindung des Gesellschafters einer gemeinnützigen GmbH

In den Satzungen der meisten gemeinnützigen Kapitalgesellschaften findet sich wegen der in § 55 Abs. 1 AO geregelten Selbstlosigkeit ein Passus, wonach die „Mitglieder bei Auflösung der Körperschaft nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile zurückerhalten.“ Interessant ist, dass im Insolvenzfall diese gemeinnützigkeitsrechtliche Vorgabe mit den Wertungen des Gesellschaftsrechts und des Insolvenzrechts kollidiert. Das OLG Hamm […]