Die Verwaltung von Treuhandstiftungen

1. Hintergrund und Sachverhalt In dem Fall des BFH ging es um die umsatzsteuerliche Behandlung von Verwaltungs- und Beratungsleistungen, die ein Treuhänder (Stiftungsträger) im Rahmen von Treuhandverträgen für unselbständige Treuhandstiftungen erbrachte. Diese Stiftungen sind zivilrechtlich keine eigenständigen juristischen Personen, sondern Sondervermögen, die vom Stiftungsträger treuhänderisch verwaltet werden. Die Stifter hatten in dem konkreten Fall dem […]