Das Zuwendungsregister – Reloaded

Die Tage werden kürzer, die Beleuchtung in den Innenstädten nimmt zu und die Regale in den Geschäften füllen sich mit unzähligen Weihnachtsnaschereien. Es ist offensichtlich, mit großen Schritten schreiten wir dem Jahresende entgegen. Bereits in gut sechs Wochen verabschieden wir das alte Jahr und starten mit neuen Vorschriften in das Jahr 2024. Eine wesentliche Neuerung für gemeinnützige Organisationen wird dabei die Einführung des Zuwendungsempfängerregisters zum 1. Januar 2024 sein.

Das Ende des Doppelten Satzungserfordernisses?

Die aktuelle Ausgabe unseres Spotlights macht uns besondere Freude, denn wir können heute von einem bahnbrechenden Urteil des Finanzgerichts Hamburg berichten, das wir selbst begleitet haben. Es geht um nichts weniger als die Abkehr von einem Dogma des Bundesfinanzministeriums, das gemeinnützigen Organisationen in den letzten zwei Jahren viel Arbeit, Verdruss und Kosten beschert hatte: das sogenannte „Doppelte Satzungserfordernis“.