
Steuerklassen bei Vermögensausstattung von Familienstiftungen
Sachverhalt Im Jahr 2021 errichteten die Eheleute A und B eine rechtsfähige Familienstiftung des privaten Rechts. Zweck der Stiftung war die Förderung und finanzielle Versorgung
Sachverhalt Im Jahr 2021 errichteten die Eheleute A und B eine rechtsfähige Familienstiftung des privaten Rechts. Zweck der Stiftung war die Förderung und finanzielle Versorgung
1. Hintergrund und Sachverhalt In dem Fall des BFH ging es um die umsatzsteuerliche Behandlung von Verwaltungs- und Beratungsleistungen, die ein Treuhänder (Stiftungsträger) im Rahmen
In den Satzungen der meisten gemeinnützigen Kapitalgesellschaften findet sich wegen der in § 55 Abs. 1 AO geregelten Selbstlosigkeit ein Passus, wonach die „Mitglieder bei
Der Kläger (Destinatär) war ein Angehöriger der Familie X und erhielt in 2017 eine einmalige Unterstützung aus den Erträgen einer Schweizer Familienstiftung. Der Destinatär hatte
Die wesentlichen Punkte des BMF-Schreibens Das BMF hat sich die Mühe gemacht, die höchstrichterliche Rechtsprechung der letzten Jahre zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Bildungsleistungen zusammenzutragen. Bedeutung
Die Neuerung betrifft primär Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne und somit auch viele Non-Profit-Organisationen (NPO), sofern sie unternehmerisch tätig sind. Die Pflicht ergibt sich aus der
Zum 1. Januar 2025 wirksam werden folgende Regelungen: 1. WohngemeinnützigkeitDurch das Jahressteuergesetz 2024 in der Fassung vom 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387)
Gehälter und Bonusleistungen in Non-Profit-Organisationen Im Jahr 2020 hat der Bundesfinanzhof erste Anhaltspunkte für die Bestimmung der Verhältnismäßigkeit einer Vergütung formuliert und sich dafür insbesondere
Bezahlbarer Wohnraum ist in Deutschland ein knappes Gut geworden. Auf Grund gestiegener Baukosten und immer höherer Hürden für die Finanzierung von Bauvorhaben verstärkt sich dieser
Der EuGH hat sich mit Urteil vom 11. Juli 2024 erfreulich schnell und deutlich dem Schlussantrag des Generalsanwalts angeschlossen und entschieden, dass Innenleistungen innerhalb der
ASG | Asche Stein Glockemann Verstl Wiezoreck · Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer · Partnerschaft mbB ·
Am Sandtorkai 76 · 20457 Hamburg · Tel. +49 40 413441-0 · Fax +49 40 413441-29