Sind Deine persönlichen Daten vom HAW Hack betroffen?

Am 29. Dezember 2022 stellte die HAW fest, dass Ihre technische Informations- und Kommunikationsinfrastruktur angegriffen wurde. Die Hacker erlangten administrative Rechte sowie Zugriff auf die Storage-Systeme. Es wird davon ausgegangen, dass dabei auch personenbezogene Daten abgeflossen sind. 

Wenn Du aktiver, oder bis vor kurzem aktiver, Student der HAW Hamburg bist, muss davon ausgegangen werden, dass Deine persönlichen Daten in die falschen Hände geraten sind.

FAQ

Selbstverständlich haften Datenverarbeiter nicht dafür, dass sie von Hackern angegriffen wurden. Sie haften allerdings dann, wenn sie gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen haben. Wir werden daher prüfen, ob die HAW Hamburg alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um die IT-Systeme und Deine Daten wirksam zu schützen. 

Im Fall des Hackerangriffs könnte unter anderem ein Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 f DSGVO vorliegen. Sofern die HAW Hamburg Deine Daten nicht genügend vor Unbefugten geschützt hat, kann sich hieraus ein Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO ergeben.

Das werden wir für Dich prüfen.

Dir steht unter anderem dann Schadensersatz zu, wenn Deine Daten im Zusammenhang mit dem Hackerangriff veröffentlicht wurden und die HAW gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen hat (siehe oben).

Darüber hinaus muss Dir ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden sein. Nach Erwägungsgrund 75 und 85 DSGVO kann ein Schaden zum Beispiel in folgenden Situation vorliegen: Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten, Diskriminierung, Identitätsdiebstahl oder -betrug, finanzielle Verluste, unbefugte Aufhebung der Pseudonymisierung, Rufschädigung oder andere erhebliche wirtschaftliche oder gesellschaftliche Nachteile.

Zuletzt haben deutsche Gerichte Klägern hohe Schadensersatzansprüche aus Art. 82 DSGVO bei datenschutzrechtlichen Verstößen zugesprochen. Die Norm wird von der Rechtsprechung zunehmend sehr weit ausgelegt. Zum Teil wird von den Gerichten auch vertreten, dass der den Klägern zustehende Schadensersatz abschreckende Wirkung haben und damit eine abschreckende Höhe erreichen müsse.

Wir halten Schadensersatzansprüche in Höhe von €1.000 bis €2.000 für denkbar. Eine genaue Bezifferung bedarf natürlich einer eingehenden Prüfung.

Die Erstberatung ist kostenlos. Auch die weitere Verfolgung Deiner Ansprüche muss nur im Erfolgsfall mit einer Quote von 22,5% vergütet werden.

In diesem konkreten Fall bedeutet das: 

Für unsere Leistungen und die Übernahme des gesamten Kostenrisikos – auch für Rechtsanwälte und Gericht – erhalten wir 22,5% zzgl. Umsatzsteuer von dem Betrag, der Dir als Schadensersatz gezahlt wird – 77,5% bekommst du. 

Nachdem Du uns das ausgefüllte Schadensersatzformular geschickt hast, prüfen wir Deinen Anspruch. Sofern wir zu dem Ergebnis kommen, dass Dir ein Schadensersatzanspruch zusteht, erhältst Du alle erforderlichen Unterlagen für den Abschluss des Mandatsverhältnisses. Sobald wir die unterzeichneten Unterlagen von Dir zurück erhalten haben, machen wir Deinen Anspruch für Dich geltend.

 

Sollten wir zu dem Ergebnis kommen, dass Dir kein Schadensersatzanspruch zusteht, informieren wir Dich hierüber per E-Mail.

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