
Arbeitsrecht für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Ob Gründung, Wachstum oder Konflikt – im Leben einer GmbH entscheiden sorgfältig gestaltete Verträge und klare Strukturen darüber, ob ein Unternehmen stabil bleibt oder im Streitfall auseinanderbricht. Gerade bei der meistgewählten Rechtsform im deutschen Mittelstand lohnt es sich, rechtliche Weichen frühzeitig richtig zu stellen. Wir beraten Gesellschafter:innen und Geschäftsführer:innen – von der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags bis notfalls zur streitigen Verhandlung vor dem Landgericht. Unser Anspruch: Konflikte vermeiden, bevor sie entstehen und konsequent handeln, falls sie doch entstehen.
Beratung zu allem von Anfang bis Ende des Arbeitsverhältnisses für Geschäftsinhaber:innen und HR-Personal:
Arbeitsverträge sind das Fundament jeder beruflichen Beziehung. Sie definieren die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen und sind entscheidend für eine erfolgreiche und rechtssichere Zusammenarbeit. Wir empfehlen Ihnen, für Ihre Vertragsmuster besonders viel Zeit aufzuwenden, da hiermit oft der Grundstein für einen gelungenen Prozesse gelegt wird. Wir gestalten und überarbeiten Ihre Vertragsmuster individuell auf das jeweilige Unternehmen zugeschnitten und sichern so die Einhaltung aller gesetzlicher Anforderungen wie z. B. diejenigen des Nachweisgesetzes.
Hier sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt: Dienstwagenüberlassungsvertrag, Sabbaticalvereinbarung, Altersteilzeitvertrag, Bikeleasingvertrag, Arbeitszeitreduzierung… Wir setzen alle Ihre Bedürfnisse rechtssicher um und gießen sie in eine geeignete Vertragsform.
Befristete Arbeitsverträge können komplizierter sein, als es auf den ersten Blick erscheint. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) setzt Arbeitgebern in Deutschland ein enges Korsett ans Werk. Im deutschen Recht bestehen zwei verschiedene Arten von Befristungen – die sachgrundlose und die sachliche begründete Befristung. Hier gilt es, die Spielregeln zu kennen und dazu noch die Formvorschriften einzuhalten.
Schaffen Sie für Ihre Beschäftigten finanzielle Anreize, ohne ungewollt ein langjähriges finanzielles Risiko einzugehen und womöglich eine betriebliche Übung zu schaffen. Auch Anwesenheitsprämien sind möglich, um dem Krankenstand in Ihrem Unternehmen entgegenzuwirken.
In der Urlaubsklausel zeigt sich die Qualität eines Arbeitsvertrags. Wir erklären Ihnen den Unterschied zwischen gesetzlichem Urlaubsanspruch und Übergesetzlichem sowie die Konsequenzen, wenn im Vertrag alles „in einen Topf geworden wird“. Wir helfen Ihnen, im Dschungel des Urlaubsrechts den Überblick zu behalten.
Sabbatical ist schon längst keine Modeerscheinung mehr und gehört bei vielen Unternehmen zum gängigen „Benefits-Repertoire“. Oft werden dabei jedoch wichtige Aspekte wie die gesetzlich vorgeschriebene Wertguthabenversicherung außer Acht gelassen. Bei uns passiert Ihnen dies nicht.
Altersteilzeit ist schon längst keine Modeerscheinung mehr und gehört bei vielen Unternehmen schon zum gängigen „Benefits-Repertoire“, wenn sich das Arbeitsverhältnis so langsam dem Ende neigt. Oft werden dabei jedoch wichtige Aspekte wie die gesetzlich vorgeschriebene Wertguthabenversicherung außer Acht gelassen. Bei uns passiert Ihnen dies nicht.
Eine wirksame Abmahnung zu erstellen, ist im Arbeitsrecht die Königsdisziplin. Sie muss das beanstandete Verhalten so konkret wie möglich benennen, die Pflichtverletzung rügen und für den Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen androhen. Wir unterstützen Sie dabei, formale und inhaltliche Fehler zu vermeiden und eine tragfähige Grundlage für weitere arbeitsrechtliche Schritte zu schaffen.
Betriebsbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung, ordentliche Kündigung, außerordentliche Kündigung, Beendigungskündigung, Tatkündigung, Verdachtskündigung, … Gar nicht so leicht, hier den Überblick zu behalten. Wir helfen Ihnen dabei, für die Ihnen vorliegende Situation das geeignete „Kündigungswerkzeug“ zu finden und Sie rechtlich optimal für einen drohenden Gerichtsprozess aufzustellen. Denn eine gute Vorbereitung hilft dabei, teure Fehler zu vermeiden und je nachdem, um was für eine Art von Kündigung es sich handelt und ob Sie in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat haben oder nicht, sind verschiedene wichtige Regelungen schon vor Ausspruch der Kündigung einzuhalten. Wir geben Ihnen umfassende Hilfestellungen zur rechtssicheren Vorbereitung einer Kündigung an die Hand. Ebenso stellen wir gemeinsam mit Ihnen eine rechtssichere Zustellung der Kündigung sicher.
Bei einvernehmlichen Trennungen ist der Aufhebungsvertrag das Mittel der Wahl und bedarf der rechtssicheren Gestaltung, um keine Streitpunkte offen zu lassen und um einen langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden. Auch nach Ausspruch einer Kündigung kann der Versuch eines Abwicklungsvertrags mit Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage unternommen werden. Das Verhandeln von Aufhebungsverträgen mit der Gegenseite ist eines unserer Kerntätigkeiten und es bereitet uns besonders viel Freude, hierbei gute Ergebnisse für Sie zu erzielen!
Es gibt eine Vielzahl von Gründen, weshalb Sie sich als Arbeitgeber:in von Ihren Arbeitnehmer:innen trennen möchten oder müssen. Eine gute Vorbereitung hilft dabei, teure Fehler zu vermeiden, und hilft Ihnen, die beste Strategie für eine geräuschlose und kostengünstige Trennung zu wählen. Wir geben Ihnen umfassende Hilfestellungen zur rechtssicheren Vorbereitung einer Trennung an die Hand und wählen gemeinsam den besten Weg dafür.
Die rechtssichere Formulierung eines Arbeitszeugnisses sowie die korrekte Einhaltung der Formalien („ungeknickt und ungetackert“) sind nicht immer leicht. Vertrauen Sie auf jahrelange Expertise in der Erstellung angemessener Arbeitszeugnisse.
Die Arbeit in einem Unternehmen ist geprägt von personenbezogenen Daten. Dies betrifft nicht nur die Arbeit mit den Kunden oder Mandantinnen, sondern auch das Verhältnis zu den eigenen Beschäftigten. So erhält der Datenschutz nicht zuletzt durch die stetig wachsende Zahl technischer Möglichkeiten und insbesondere den elektronischen Datenverkehr, wie er aus der heutigen Geschäftswelt nicht mehr hinwegzudenken ist, eine weitreichende Bedeutung im Gefüge der in einem Unternehmen wahrzunehmenden und einzuhaltenden Vorschriften (Compliance). Gerade aufgrund der Haftungsrisiken und der Gefahr von Bußgeldern sollten Unternehmen sich frühzeitig rechtlich beraten lassen.
Ein unangenehmes Thema für Unternehmen, doch leider unvermeidlich. Ein wirksames Arbeitsschutzsystem schützt Menschen und reduziert Haftungsrisiken. Wir entwickeln mit Ihnen passgenaue Gefährdungsbeurteilungen, klare Verantwortlichkeiten und praxistaugliche Prozesse – von der Dokumentation bis zur regelmäßigen Unterweisung.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) u. a. zur Vorbereitung einer krankheitsbedingten Kündigung, psychische Gefährdungsbeurteilung, Ergonomie – wir stellen Ihr Gesundheitskonzept auf solide und rechtssichere Füße.
Wir beraten Sie zu Themen rund um interne Richtlinien (z. B. Code of Conduct), Hinweisgebersystem, interne Ermittlungen und Schulungen.
Wir unterstützen Sie auch bei vielen weiteren arbeitsrechtlichen Themen:
Wir unterstützen Sie bei allen Belangen rund um einen (Teil-)Betriebsübergang, erstellen Informationsschreiben nach § 613a BGB und gestalten Transferlösungen.
Von Personalabbau über Standortverlagerung bis hin zur Umstrukturierung einzelner Abteilungen: Wir entwickeln belastbare Strategien (z. B. Versetzungen, Änderungs- und Beendigungsszenarien) und setzen diese möglichst rechtssicher und gerichtsfest um.
Viele Konflikte lassen sich ohne Gerichtsverfahren lösen. Die außergerichtliche – im Arbeitsrecht ebenso wie bei Gesellschafterstreitigkeiten – ist unser heimliches „Steckenpferd“. Wir haben in den vergangenen Jahren viel Zeit in Fortbildungen zur professionellen Verhandlungsführung und Verhandlungstechniken investiert und viel Freude daran, im sportlichen Wettstreit mit der Gegenseite das für unsere Mandanten bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Dabei stets freundlich im Umgang, aber hart in der Sache.
Wir vertreten Sie in allen Instanzen und verhandeln für Sie mit Ihren Beschäftigten oder Ihrem Betriebsrat vor allen deutschen Arbeitsgerichten.
Im Dschungel der Scheinselbstständigkeit und der Geschwindigkeit, mit der das BSG neue Entscheidungen hierzu fällt, ist es manchmal gar nicht so leicht, den Durchblick zu behalten. Wir prüfen Ihre Konzepte und Vertragsgrundlagen, Bewerten Scheinselbstständigkeitsrisiken und begleiten Sie – sofern erforderlich – von Antrag bis Widerspruch durch das Statusfeststellungsverfahren. So werden Sie nicht von unangenehmen Nachforderungen überrascht.
Als Teil Ihrer ESG-Strategie oder „einfach nur so“ bieten wir Ihren Beschäftigten eine unabhängige, externe Anlaufstelle für rechtliche Fragen – vertraulich, niederschwellig und konfliktreduzierend. Das stärkt Vertrauen und entlastet HR.





