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Wir schreiben regelmäßig Beiträge, um unsere Erfahrungen aus der Praxis und unsere Expertise mit Ihnen zu teilen.

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Gesellschaftsrecht

Ob Gründung, Wachstum oder Konflikt – im Leben einer GmbH entscheiden sorgfältig gestaltete Verträge und klare Strukturen darüber, ob ein Unternehmen stabil bleibt oder im Streitfall auseinanderbricht. Gerade bei der meistgewählten Rechtsform im deutschen Mittelstand lohnt es sich, rechtliche Weichen frühzeitig richtig zu stellen. Wir beraten Gesellschafter und Geschäftsführer – von der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags bis notfalls zur streitigen Verhandlung vor dem Landgericht. Unser Anspruch: Konflikte vermeiden, bevor sie entstehen und konsequent handeln, falls sie doch entstehen.

Ihre Ansprechpartner
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Von der Gründung bis zum Exit – wir beraten und vertreten Sie in allen gesellschaftsrechtlichen Fragen:

Satzung und Gesellschaftsvertrag

Der Gesellschaftsvertrag ist das Fundament jeder GmbH. Er regelt Rechte und Pflichten der Gesellschafter, Beschlussfassungen und den Umgang mit Konflikten – und wird im Streitfall zur entscheidenden Grundlage. Wir gestalten Ihren Gesellschaftsvertrag sorgfältig, zukunftsfähig und auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten.

Rechte und Pflichten als Geschäftsführer

Die Rolle des GmbH-Geschäftsführers ist rechtlich anspruchsvoll: Sorgfaltspflichten, Haftungsrisiken und das Verhältnis zur Gesellschafterversammlung müssen verstanden und aktiv gesteuert werden. Wir beraten Sie praxisnah zu Ihren Rechten und Pflichten und helfen Ihnen, Haftungsrisiken von vornherein zu minimieren.

Gesellschafterbeschlüsse

Beschlüsse der Gesellschafterversammlung sind das zentrale Steuerungsinstrument der GmbH – und ein häufiger Ausgangspunkt für Streitigkeiten. Wir beraten Sie bei der Vorbereitung, Durchführung und Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen und stellen sicher, dass Entscheidungen rechtssicher getroffen werden.

Geschäftsführerordnung

Eine klare Geschäftsführerordnung regelt Zuständigkeiten, Vertretungsbefugnisse und Zustimmungsvorbehalte – und schützt sowohl die Gesellschaft als auch den Geschäftsführer. Wir gestalten praxistaugliche Regelwerke, die Klarheit schaffen und im Konfliktfall Bestand haben.

Geschäftsführerdienstvertrag

Der Geschäftsführerdienstvertrag unterscheidet sich grundlegend vom Arbeitsvertrag und unterliegt eigenen rechtlichen Anforderungen. Vergütung, Haftungsfreistellung, Wettbewerbsverbote und Abberufungsfolgen müssen sorgfältig geregelt sein. Wir gestalten Ihren Dienstvertrag interessengerecht und rechtssicher.

Gesellschafterstreitigkeiten und Abberufung

Konflikte zwischen Gesellschaftern oder zwischen Gesellschaftern und der Geschäftsführung gehören zu den heikelsten Situationen im Unternehmensrecht. Wenn ein Geschäftsführer abberufen oder gekündigt wird, müssen organrechtliche und vertragliche Fragen schnell und präzise geklärt werden. Wir sichern Ihre Position – außergerichtlich und wenn nötig vor dem Landgericht.

Anteile, Mehrheiten und Exit

Anteilsübertragungen, Mehrheitsverhältnisse und Unternehmensverkäufe sind gesellschaftsrechtlich und wirtschaftlich gleichermaßen bedeutsam. Wir begleiten Sie bei der Strukturierung und Abwicklung von Exits, der Übertragung von Geschäftsanteilen und der Auflösung von Gesellschaften – klar, strukturiert und auf Ihr Ziel ausgerichtet.

Unser Kompetenzen

Gründung & Rechtsformwahl
Gründung von Verein, Stiftung oder (g)GmbHWahl der passenden RechtsformErstellung und rechtssichere Gestaltung von Satzung oder GesellschaftsvertragAbstimmung mit der StiftungsaufsichtAnerkennung der Gemeinnützigkeit (Finanzamt)Eintragung im Vereins- bzw. HandelsregisterStrukturierung von Organen (Vorstand, Geschäftsführung, Kuratorium, Beirat etc.)

Gründung & Vertragsgestaltung
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen für GmbH und Personengesellschaften
  • Wahl der richtigen Rechtsform und Gründungsberatung
  • Geschäftsführerordnungen und interne Regelwerke
  • Kapitalmaßnahmen und Strukturveränderungen
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Im Steuerrecht arbeiten wir eng und seit Jahren eingespielt mit der spezialisierten Kanzlei ASG zusammen. So stellen wir sicher, dass auch komplexe steuerliche Fragestellungen im Gemeinnützigkeitsrecht nahtlos, präzise und auf höchstem fachlichem Niveau bearbeitet werden – ohne dass Sie als Mandant zwischen zwei Kanzleien vermitteln müssen.

Unser Exzellenzcluster Non-Profit-Recht steht für eine Beratung, die juristische Expertise mit einem tiefen Verständnis für die Praxis von Non-Profit-Organisationen verbindet. Wir schaffen rechtliche Sicherheit – damit Sie sich auf das konzentrieren können, was wirklich zählt: Ihr Engagement für das Gemeinwohl.

Geschäftsführung & Governance
  • Beratung zu Rechten und Pflichten des GmbH-Geschäftsführers
  • Gestaltung von Geschäftsführerdienstverträgen
  • Haftungsrisiken erkennen und minimieren
  • Compliance und interne Kontrollsysteme
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Im Steuerrecht arbeiten wir eng und seit Jahren eingespielt mit der spezialisierten Kanzlei ASG zusammen. So stellen wir sicher, dass auch komplexe steuerliche Fragestellungen im Gemeinnützigkeitsrecht nahtlos, präzise und auf höchstem fachlichem Niveau bearbeitet werden – ohne dass Sie als Mandant zwischen zwei Kanzleien vermitteln müssen.

Unser Exzellenzcluster Non-Profit-Recht steht für eine Beratung, die juristische Expertise mit einem tiefen Verständnis für die Praxis von Non-Profit-Organisationen verbindet. Wir schaffen rechtliche Sicherheit – damit Sie sich auf das konzentrieren können, was wirklich zählt: Ihr Engagement für das Gemeinwohl.

Gesellschafterbeschlüsse & Versammlungen
  • Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen
  • Rechtssichere Fassung von Gesellschafterbeschlüssen
  • Anfechtung und Nichtigkeitsklage bei fehlerhaften Beschlüssen
  • Beratung zu Mehrheitserfordernissen und Stimmrechten
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Im Steuerrecht arbeiten wir eng und seit Jahren eingespielt mit der spezialisierten Kanzlei ASG zusammen. So stellen wir sicher, dass auch komplexe steuerliche Fragestellungen im Gemeinnützigkeitsrecht nahtlos, präzise und auf höchstem fachlichem Niveau bearbeitet werden – ohne dass Sie als Mandant zwischen zwei Kanzleien vermitteln müssen.

Unser Exzellenzcluster Non-Profit-Recht steht für eine Beratung, die juristische Expertise mit einem tiefen Verständnis für die Praxis von Non-Profit-Organisationen verbindet. Wir schaffen rechtliche Sicherheit – damit Sie sich auf das konzentrieren können, was wirklich zählt: Ihr Engagement für das Gemeinwohl.

Gesellschafterstreitigkeiten & Litigation
  • Vertretung bei Konflikten zwischen Gesellschaftern
  • Abberufung und Kündigung von Geschäftsführern
  • Einstweiliger Rechtsschutz und Klage vor dem Landgericht
  • Außergerichtliche Konfliktlösung und Mediation
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Im Steuerrecht arbeiten wir eng und seit Jahren eingespielt mit der spezialisierten Kanzlei ASG zusammen. So stellen wir sicher, dass auch komplexe steuerliche Fragestellungen im Gemeinnützigkeitsrecht nahtlos, präzise und auf höchstem fachlichem Niveau bearbeitet werden – ohne dass Sie als Mandant zwischen zwei Kanzleien vermitteln müssen.

Unser Exzellenzcluster Non-Profit-Recht steht für eine Beratung, die juristische Expertise mit einem tiefen Verständnis für die Praxis von Non-Profit-Organisationen verbindet. Wir schaffen rechtliche Sicherheit – damit Sie sich auf das konzentrieren können, was wirklich zählt: Ihr Engagement für das Gemeinwohl.

Anteile, Mehrheiten & Exit
  • Übertragung und Bewertung von Geschäftsanteilen
  • Gestaltung und Verhandlung von Unternehmenskaufverträgen
  • Vorkaufsrechte, Mitveräußerungsrechte und Drag-along-Klauseln
  • Abwicklung und Liquidation von Gesellschaften
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Im Steuerrecht arbeiten wir eng und seit Jahren eingespielt mit der spezialisierten Kanzlei ASG zusammen. So stellen wir sicher, dass auch komplexe steuerliche Fragestellungen im Gemeinnützigkeitsrecht nahtlos, präzise und auf höchstem fachlichem Niveau bearbeitet werden – ohne dass Sie als Mandant zwischen zwei Kanzleien vermitteln müssen.

Unser Exzellenzcluster Non-Profit-Recht steht für eine Beratung, die juristische Expertise mit einem tiefen Verständnis für die Praxis von Non-Profit-Organisationen verbindet. Wir schaffen rechtliche Sicherheit – damit Sie sich auf das konzentrieren können, was wirklich zählt: Ihr Engagement für das Gemeinwohl.

Personengesellschaften
  • Beratung zu GbR, OHG, KG und GmbH & Co. KG
  • Gesellschaftsverträge und Nachfolgeregelungen
  • Haftungsfragen und Auseinandersetzung bei Austritt oder Ausschluss
  • Umwandlung und Rechtsformwechsel
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Ihre Ansprechpartner im Gesellschaftsrecht

Dr. Michael Stein

Rechtsanwalt und Partner Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dr. Florian Asche

Rechtsanwalt und Partner

Dr. Elias Bornemann

Rechtsanwalt

Alexander Klauck

Rechtsanwalt

Häufige Fragen

Mein Mitgesellschafter blockiert alle Entscheidungen – was kann ich tun?

Blockaden in der Gesellschafterversammlung sind einer der häufigsten Streitpunkte in der GmbH. Entscheidend ist zunächst, was der Gesellschaftsvertrag zu Mehrheitserfordernissen und Beschlussfassungen regelt. Wir analysieren Ihre Situation, prüfen Handlungsoptionen und vertreten Sie notfalls gerichtlich – einschließlich einstweiligem Rechtsschutz.

Ich soll als Geschäftsführer abberufen werden – was bedeutet das für meinen Dienstvertrag?

Abberufung und Kündigung des Dienstvertrags sind zwei rechtlich getrennte Vorgänge. Die Abberufung als Organ kann sofort wirken – der Dienstvertrag besteht jedoch häufig fort und begründet weitergehende Ansprüche. Wir sichern Ihre Position und verhandeln für Sie ein bestmögliches Ergebnis.

Unser Gesellschaftsvertrag ist veraltet – müssen wir ihn aktualisieren?

Ein veralteter Gesellschaftsvertrag kann im Streitfall zur echten Gefahr werden – etwa wenn Regelungen fehlen oder nicht mehr zur aktuellen Situation passen. Wir prüfen Ihren Vertrag, zeigen Lücken auf und gestalten eine rechtssichere und zukunftsfähige Neufassung.

Was passiert, wenn ein Gesellschafter seinen Anteil verkaufen möchte?

Anteilsübertragungen bei der GmbH sind an strenge formale Anforderungen geknüpft und bedürfen der notariellen Beurkundung. Häufig enthält der Gesellschaftsvertrag zudem Vorkaufsrechte oder Zustimmungsvorbehalte. Wir prüfen die Voraussetzungen und begleiten die Übertragung rechtssicher von Anfang bis Ende.

Wie läuft ein Unternehmensverkauf (Exit) rechtlich ab?

Ein Exit umfasst mehrere Phasen – von der Strukturierung und Bewertung über die Verhandlung des Kaufvertrags bis zur notariellen Beurkundung und dem Vollzug. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess, schützen Ihre Interessen in den Verhandlungen und sorgen für einen reibungslosen Abschluss.

Lassen Sie uns ins Gespräch kommen.

Jedes Mandat beginnt mit einem Gespräch, ob am Telefon, per Videokonferenz oder persönlich. Sie schildern uns Ihre Situation, wir hören zu, analysieren Ihre rechtliche Situation und geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung.

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