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Wir schreiben regelmäßig Beiträge, um unsere Erfahrungen aus der Praxis und unsere Expertise mit Ihnen zu teilen.

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Arbeitsrecht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Ihr Arbeitsplatz ist mehr als ein Vertrag - er ist Ihre Existenzgrundlage. Wenn es zu Konflikten kommt, zählt jedes Wort und jede Frist. Wir stehen Ihnen von der ersten Einschätzung bis zur abschließenden Lösung zur Seite – ob bei der Prüfung Ihres Arbeitsvertrags, einer drohenden Kündigung oder dem Verhandeln einer fairen Abfindung. Klar, konsequent und empathisch.

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Von Anfang bis Ende des Arbeitsverhältnisses - Wir beraten Arbeitnehmer:innen umfassend zu allen wichtigen arbeitsrechtlichen Themen:

Prüfung Arbeitsvertrag

Arbeitsverträge sind das Fundament jeder beruflichen Beziehung. Sie definieren die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen und sind entscheidend für eine erfolgreiche und rechtssichere Zusammenarbeit. Wir überprüfen Ihren Arbeitsvertrag vor Unterzeichnung, um sicherzustellen, dass dieser fair und im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften gestaltet ist.

Kündigungsschutzklage

Die Kündigungsschutzklage ist aus Sicht der Arbeitnehmer:innen das wichtigste Instrument im Arbeitsrecht. Besteht der Verdacht, dass die Kündigung unwirksam ist, kann Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Wir vertreten Sie in allen Instanzen.

Abfindung

Abfindungen sind Zahlungen, die Arbeitgeber:innen an Arbeitnehmer:innen leisten, um den Verlust des Arbeitsplatzes auszugleichen. Die Höhe einer Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Üblicherweise wird die Abfindung auf Basis der Dauer der Betriebszugehörigkeit und des letzten Gehalts berechnet. Eine gängige Faustformel ist die Zahlung eines halben Monatsgehalts pro Beschäftigungsjahr (= „Faktor 0,5“). Allerdings ist die Höhe der Abfindung oft Verhandlungssache und hängt von den Umständen des Einzelfalls sowie den Aussichten eines alternativ drohenden Rechtsstreits ab.

Prüfung des Aufhebungsvertrags

Der Aufhebungsvertrag stellt ein wichtiges Instrument dar, um Arbeitsverhältnisse einvernehmlich zu beenden. Im Gegensatz zur Kündigung ermöglicht der Aufhebungsvertrag beiden Parteien eine flexible Gestaltung des Vertragsendes. Dies kann Vorteile wie die Vermeidung von Sperrfristen beim Jobcenter und die Vereinbarung von Abfindungen beinhalten.

Arbeitszeugnis

Nicht alles, was Sie an vermeintlich nützlichen Tipps im Internet finden, muss wirklich in einem guten Zeugnis stehen und nicht jede vermeintlich katastrophale Formulierung ist wirklich so negativ, wie der eine oder andere Ratgeber schreibt. Aber es gibt durchaus bestimmte Standards, die ein gutes Zeugnis erfüllen sollte. Allen voran die berühmte „Dankes-, Bedauerns-, und Gute-Wünsche-Formel“, ohne die auch das beste Zeugnis durchfällt.

Bonus/Variable Vergütung

Bonuszahlungen werden von Arbeitgeber:innen häufig so behandelt, als sei es ein völlig willkürlich zu verteilender Geldsegen. Zwar erkennt die Rechtsprechung an, dass diese in einem bestimmten Umfang von Freiwilligkeit getragen sind. Diesem Grundsatz sind aber Grenzen gesetzt. Insbesondere dann, wenn Ihre Bonuszahlung entweder vollständig entfällt oder deutlich geringer ausfallen soll als die der anderen Kollegen oder als dies in den Vorjahren der Fall war.

Eltern(teil)zeit

Der Elternzeitantrag an sich ist unkompliziert und kann von der Arbeitgeber:in nicht abgelehnt werden. Es kommt nur auf den Zugang an (diesen müssen Sie nachweisen können). Achtung: Der Antrag muss unbedingt schriftlich abgefasst, eigenhändig unterschrieben sein und dem Arbeitgeber im Original zugehen; E-Mail oder Telefax genügen nicht. Ab Eingang des Elternzeitverlangens haben Sie Kündigungsschutz bis zum Ende der Elternzeit. Während der Elternzeit haben Sie Anspruch auf eine Teilzeittätigkeit von bis zu 30 Stunden. Der Elternteilzeitantrag kann gemeinsam mit dem Elternzeitantrag gestellt werden oder auch während einer bereits laufenden Elternzeit. Im Fall der Ablehnung Ihres Teilzeitverlangens während der Elternzeit durch Ihre Arbeitgeberin können Sie vor dem Arbeitsgericht klagen.

Teilzeit

Teilzeitarbeit kann viele Gründe haben. Wir klären mit Ihnen, welches Arbeitszeitmodell zu Ihrer Situation passt und wie sich dies auf Vergütung, Urlaubsanspruch und Aufgabenverteilung auswirkt. Wenn der Antrag abgelehnt wird, besprechen wir die nächsten Schritte und mögliche Alternativen.

Befristung und Entfristungsklagen

Es entspricht selten dem Wunsch von Arbeitnehmer:innen, in einem befristeten Arbeitsverhältnis zu sein. Sollten auch Sie unzufrieden sein, prüfen wir gern die Grundlagen Ihrer Befristung und die bisherige Verlängerungspraxis und bewerten die Erfolgsaussichten einer Entfristungsklage.

Sabbatical

Das Sabbatical ist ein immer häufiger nachgefragtes, gestalterisches Mittel für die Karriere- und/oder Familienplanung. Sabbaticals sind mit einigen sozialversicherungsrechtlichen Hürden verbunden, die sich im Einzelfall aber meist lösen lassen.

Vertretung vor Gericht

Wir vertreten Sie in allen Instanzen und verhandeln für Sie mit Ihrem Arbeitgeber vor allen deutschen Arbeitsgerichten.

Außergerichtliche Verhandlung

Viele Konflikte lassen sich ohne Gerichtsverfahren lösen. Wir formulieren Ihre Ansprüche nachvollziehbar, führen die Gespräche mit der Gegenseite sachlich und zielorientiert und halten Sie dabei immer auf dem Laufenden. Dabei stets freundlich im Umgang, aber hart in der Sache.

Ihre Ansprechpartner im Arbeitsrecht

Dr. Michael Stein

Rechtsanwalt und Partner Fachanwalt für Arbeitsrecht

Carmen Schreib

Rechtsanwältin und Partnerin Fachanwältin für Arbeitsrecht

Lassen Sie uns ins Gespräch kommen.

Jedes Mandat beginnt mit einem Gespräch, ob am Telefon, per Videokonferenz oder persönlich. Sie schildern uns Ihre Situation, wir hören zu, analysieren Ihre rechtliche Situation und geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung.

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