
Arbeitsrecht für Führungskräfte
Führungskräfte bewegen sich in einem rechtlichen Spannungsfeld – zwischen unternehmerischer Verantwortung, persönlicher Haftung und individuellen Ansprüchen. Standardlösungen greifen hier selten. Wir beraten Sie an der Schnittstelle von Arbeits- und Gesellschaftsrecht: bei der Gestaltung und Verhandlung von Geschäftsführer- und Anstellungsverträgen, bei Wettbewerbsverboten, Haftungsfragen und der sauberen Trennung vom Unternehmen. Diskret, strategisch und auf höchstem fachlichem Niveau.
Wir beraten Führungskräfte umfassend zu allen wichtigen arbeitsrechtlichen Themen:
Als Geschäftsführer:in oder Vorstand einer Gesellschaft haben Sie rechtlich in aller Regel eine Doppelrolle: zum einen als Organ und zum anderen als Angestellte der Gesellschaft. Daraus ergeben sich vielfältige Rechtsfragen, insbesondere auch hinsichtlich der Frage, ob für Rechtsstreitigkeiten die Arbeitsgerichte oder stattdessen die normalen Zivilgerichte zuständig sind.
Wir beraten Sie gern bei:
⋅ Geschäftsführeranstellungsvertrag
⋅ Aufhebungsverträgen
⋅ Abfindungsverhandlungen
⋅ Wettbewerbsklauseln
⋅ Compliance-Themen
⋅ Bonusansprüchen
⋅ Dienstwagenvereinbarungen
Im Gegensatz zu Geschäftsführerinnen genießen leitende Angestellte regelmäßig Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Allerdings kann der Arbeitgeber im Kündigungsschutzverfahren unter Umständen auf einen Auflösungsantrag bestehen – also einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen eine Abfindung.
Es gibt eine Vielzahl von Gründen, weshalb Sie sich von Ihrem Arbeitgeber trennen möchten oder müssen. Eine gute Vorbereitung hilft dabei, teure Fehler zu vermeiden, und hilft Ihnen, die beste Strategie für eine Trennung auf Augenhöhe und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu wählen.
Als Führungskraft in einem Unternehmen sind Sie maßgeblich für den Erfolg verantwortlich, und oft ist eine attraktive Vergütung ein wichtiger Anreiz für Ihre Leistung. In vielen Fällen wird diese Vergütung durch Boni und variable Gehaltsbestandteile ergänzt. Doch was passiert, wenn es Streitigkeiten oder Unsicherheiten in Bezug auf diese Zusatzleistungen gibt? Wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen im Arbeitsrecht zur Seite, um Ihre Rechte zu schützen.
Frauen in Führungspositionen bereichern eine Unternehmenskultur mit einer Fülle von neuen Perspektiven, Erfahrungen und Denkansätzen. Unterschiedliche Sicht- und Herangehensweisen führen zu besseren Lösungen, neuen Ideen und einer anderen Arbeitsweise. Studien haben gezeigt, dass gemischte Teams, die aus Frauen und Männern bestehen, in der Regel bessere Entscheidungen treffen. Unternehmen, die Frauen in Führungspositionen unterstützen, zeigen ihre soziale Verantwortung und ihr Engagement für Chancengleichheit. Wir begleiten Sie auf dem Weg nach oben!
Konflikte zwischen Geschäftsführer:innen und der Gesellschaft wirken sich oft unmittelbar auf die eigene Rolle aus: Blockierte Entscheidungen, widersprüchliche Weisungen, Druck zur Abberufung oder Fragen der Haftung sind typische Situationen. Wir ordnen Ihre Doppelrolle (Organfunktion und Anstellungsverhältnis), sichern Handlungsfähigkeit und dokumentieren pflichtgemäßes Vorgehen. Wo möglich, arbeiten wir auf eine tragfähige Lösung hin – etwa durch moderierte Gespräche. Falls erforderlich, begleiten wir Ihre Abberufung sowie Verhandlungen zur Freistellung und Abfindung. Ziel ist, Ihre Reputation zu schützen und den Geschäftsbetrieb stabil zu halten.
Nachvertragliche Wettbewerbsverbote betreffen Führungskräfte besonders häufig. Dabei sind hohe Anforderungen an deren Wirksamkeit und Reichweite (Tätigkeitsbereich, Region, Dauer) sowie die vereinbarte Karenzentschädigung gestellt. Gemeinsam klären wir, ob Sie wirksam an das Wettbewerbsverbot gebunden sind und helfen Ihnen bei einem geplanten Wechsel, das Risiko von Vertragsstrafen und einstweiligen Verfügungen zu minimieren.





