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Es ist Donnerstag: Zeit für das Urteil der Woche!

Es ist Donnerstag: Zeit für das Urteil der Woche!

Vorsicht bei „freien Mitarbeiter:innen“! Ein polnischer Handwerker arbeitete jahrelang scheinbar selbstständig für ein Bauunternehmen – bis er nach einem Unfall als Arbeitnehmer anerkannt wurde.

Das LSG Hessen entschied: Diese „freie Mitarbeit“ ist sozialversicherungspflichtig! (Urt. v. 20.02.2025, Az. L 8 BA 4/22)

Warum? Eingliederung in den Betrieb. Keine eigenen Betriebsmittel. Arbeit auf Abruf. Kein Unternehmerrisiko.

Ergebnis: Der Betrieb haftet rückwirkend für alle Sozialbeiträge!

Takeaway für Arbeitgeber:innen: Verträge schützen nicht, wenn die Realität anders aussieht. Selbstständige brauchen unternehmerische Freiheiten. Im Zweifel: Statusfeststellung bei der DRV beantragen – am besten gleich zu Beginn!

Veröffentlicht
14.10.2026
Autorin
Carmen Schreib bei Asche Stein Rechtsanwälte in Hamburg
Carmen Schreib
Rechtsanwältin und Partnerin Fachanwältin für Arbeitsrecht
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