Ab dem 1. Januar 2026 können Rentnerinnen und Rentner, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, bis zu EUR 2.000,00 im Monat aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung steuerfrei dazuverdienen. Die Begünstigung gilt unabhängig davon, ob bereits eine Rente bezogen oder der Rentenbezug aufgeschoben wird. Ziel ist es, das Arbeiten im Alter attraktiver zu machen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die Regelung gilt nicht für Selbstständige, Minijobs oder Beamte. Für Einkommen über EUR 2.000,00 im Monat muss nur der übersteigende Betrag versteuert werden. Die Aktivrente ist ein wichtiger Schritt für mehr Flexibilität und Anerkennung im Ruhestand.
Die neue Aktivrente: Bis zu EUR 2.000,00 monatlich steuerfrei hinzuverdienen!

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